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   BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02   

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https://dejure.org/2003,776
BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02 (https://dejure.org/2003,776)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2003 - X ZR 282/02 (https://dejure.org/2003,776)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - X ZR 282/02 (https://dejure.org/2003,776)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen der Aufhebung einer Ausschreibung und der nachfolgenden Auftragserteilung an einen mitbietenden Konkurrenten; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs auf Ersatz des entgangenen Gewinns aus culpa in contrahendo (c.i.c.) bei nicht erhaltenem ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schadenersatzanspruch eines Bieters: Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags (unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 26; ; VOL/A § 26; ; BGB § 276 Fc

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 26; VOL/A § 26; BGB § 276
    Ansprüche des Bieters bei grundloser Aufhebung einer Ausschreibung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei Aufhebung der Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz nach Aufhebung der Ausschreibung! In welcher Höhe? (IBR 2004, 262)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2165
  • ZIP 2004, 1422 (Ls.)
  • NZBau 2004, 283
  • WM 2004, 1938
  • DVBl 2004, 826
  • BauR 2004, 1503 (Ls.)
  • BauR 2004, 883 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 480
  • VergabeR 2010, 785
  • ZfBR 2004, 404
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02
    Das Berufungsgericht ist weiter in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, daß Schadensersatzansprüche des sich an einer Ausschreibung beteiligenden Bieters aus culpa in contrahendo auch dann in Betracht kommen, wenn die öffentliche Hand eine Ausschreibung aufhebt, ohne daß einer der in § 26 VOB/A oder § 26 VOL/A genannten Aufhebungsgründe vorliegt (BGHZ 139, 259, 261; 139, 280, 283).

    Demgegenüber setzt der weitergehende Anspruch auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns nicht nur voraus, daß dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; er setzt darüber hinaus vielmehr auch voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist (BGHZ 139, 259, 268; 139, 280, 284).

    a) Dem Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt darin beizupflichten, daß zur Beurteilung der Frage, ob die ausgeschriebenen Leistungen nach Aufhebung der Ausschreibung unter Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften an einen anderen Auftragnehmer - sei es auf der Grundlage einer neuen Ausschreibung oder freihändig - vergeben worden sind, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist (Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640 unter II, 2 der Gründe, insoweit in BGHZ 139, 280 nicht abgedruckt).

    Den Vorschriften der VOB kann in gleicher Weise wie den Vorschriften der VOL weder nach ihrem Wortlaut noch nach ihrem Regelungszusammenhang ein allgemeiner Anspruch auf Erteilung des Zuschlags in allen Fällen, in denen ein Aufhebungsgrund nach § 26 VOB/A, § 26 VOL/A nicht gegeben ist, entnommen werden (Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640 unter II, 1 der Gründe).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02
    Das Berufungsgericht ist weiter in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, daß Schadensersatzansprüche des sich an einer Ausschreibung beteiligenden Bieters aus culpa in contrahendo auch dann in Betracht kommen, wenn die öffentliche Hand eine Ausschreibung aufhebt, ohne daß einer der in § 26 VOB/A oder § 26 VOL/A genannten Aufhebungsgründe vorliegt (BGHZ 139, 259, 261; 139, 280, 283).

    Demgegenüber setzt der weitergehende Anspruch auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns nicht nur voraus, daß dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; er setzt darüber hinaus vielmehr auch voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist (BGHZ 139, 259, 268; 139, 280, 284).

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02
    1. Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, daß mit der Ausschreibung und der Beteiligung des Bieters am Ausschreibungsverfahren ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande kommt, das die Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren Verletzung Schadensersatzansprüche aus culpa in contrahendo auslösen kann (BGHZ 120, 281; Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661; Sen.Urt. v. 16.10.2001 - X ZR 100/99, ZfBR 2002, 184 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02
    1. Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, daß mit der Ausschreibung und der Beteiligung des Bieters am Ausschreibungsverfahren ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande kommt, das die Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren Verletzung Schadensersatzansprüche aus culpa in contrahendo auslösen kann (BGHZ 120, 281; Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661; Sen.Urt. v. 16.10.2001 - X ZR 100/99, ZfBR 2002, 184 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 100/99

    Ausübung des Ermessens im Rahmen der Auftragsvergabe

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02
    1. Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, daß mit der Ausschreibung und der Beteiligung des Bieters am Ausschreibungsverfahren ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande kommt, das die Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren Verletzung Schadensersatzansprüche aus culpa in contrahendo auslösen kann (BGHZ 120, 281; Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661; Sen.Urt. v. 16.10.2001 - X ZR 100/99, ZfBR 2002, 184 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Danach kommt mit der Ausschreibung und der Beteiligung des Bieters am Ausschreibungsverfahren ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zu Stande, das die Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann, etwa wenn der öffentliche Auftraggeber im weiteren Verlauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts zum Nachteil des Bieters nicht einhält (BGH, Urteile vom 8. September 1998 - X ZR 48/97 - BGHZ 139, 259 , vom 16. Dezember 2003 - X ZR 282/02 - NJW 2004, 2165 und vom 1. August 2006 - X ZR 115/04 - ZfBR 2007, 40 ).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    a) Die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen für die Angebote sind auch im Verhandlungsverfahren verbindlich, solange sie nicht vom Auftraggeber transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen noch in die Verhandlungen einbezogenen Bietern aufgegeben oder geändert worden sind (Fortführung von Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3644; v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

    d) Für den Erfolg einer auf positives Interesse gerichteten Schadensersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter ist entscheidend, ob dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekanntgemachten Vergabekriterien unter Beachtung des der Vergabestelle gegebenenfalls zukommenden Wertungsspielraums der Zuschlag erteilt werden musste (Fortführung von Sen.Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

    Das Berufungsgericht geht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass einem Bieter ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns zustehen kann, wenn er den Auftrag bei ordnungsgemäßer Vergabe hätte erhalten müssen und wenn der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich an einen anderen Bieter vergeben worden ist (vgl. Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3644; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

  • BGH, 03.07.2020 - VII ZR 144/19

    Vertragsschluss bei verzögerter Vergabe in einem öffentlichen Vergabeverfahren

    aa) Mit der Ausschreibung und der Beteiligung des Bieters am Ausschreibungsverfahren kommt ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande, das die Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren schuldhafte Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch des Bieters setzt (auch bei Fehlen eines Aufhebungsgrunds im Sinne von § 17 Abs. 1 VOB/A) voraus, dass ihm bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen und der ausgeschriebene oder ein diesem wirtschaftlich gleichzusetzender Auftrag an einen Dritten vergeben worden ist (BGH, Urteil vom 20. November 2012 - X ZR 108/10 Rn. 16, NZBau 2013, 180; Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 115/04 Rn. 26, NZBau 2006, 797; Urteil vom 16. Dezember 2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283, juris Rn. 11).

    Für die Beurteilung dieser Frage ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten, wonach die ausgeschriebenen und die tatsächlich in Auftrag gegebenen Leistungen zu vergleichen sind (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283, juris Rn. 16; Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, juris Rn. 35).

  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03

    Rechtsfolgen der Ausschreibung nach VOB/A durch einen Privaten

    Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne dass einer der in § 26 VOB/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, dass dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; Voraussetzung ist vielmehr außerdem, dass der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist (Sen. BGHZ 139, 259, 268, 280, 282 f.; Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

    Entscheidend für die zutreffende Wertung wird sein, ob der vergebene Auftrag im Vergleich zu dem zunächst ausgeschriebenen Vorhaben wesentliche Änderungen aufweist (vgl. Sen.Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168, 169; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

  • OLG Naumburg, 07.06.2019 - 7 U 69/18

    Zuschlagsschreiben - Vertragsschluss bei Vergabe durch Zuschlagsschreiben mit

    Denn ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns setzt u.a. voraus, dass der ausgeschriebene Auftrag nach Aufhebung der Ausschreibung an einen anderen Auftragnehmer auch erteilt worden ist (vgl. nur BGH, Urteil v. 16.12.2003, X ZR 282/02 "Blockheizkraftwerk", VergabeR 2004, 480, in juris Tz. 16 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Dabei setzt der geltend gemachte, auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch voraus, dass das Vergabeverfahren an einem Vergabefehler leidet, der Zuschlag einem Dritten tatsächlich erteilt worden ist und der Schadensersatz begehrende Bieter den Zuschlag hätte erhalten müssen (BGHZ 139, 259, 272; Sen.Urt. v. 5.11.2002 - X ZR 232/00, VergabeR 2003, 163; Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, VergabeR 2004, 480; Sen.Urt. v. 3.6.2004 - X ZR 30/03, VergabeR 2004, 813).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 30/03

    Anforderungen an die Überprüfbarkeit eines Angebots

    Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung besteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den Bietern, das bei einer Verletzung der Ausschreibungsregeln und -bedingungen einen Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen begründen kann, wenn der Bieter in seinem berechtigten und schutzwürdigen Vertrauen enttäuscht worden ist, das Vergabeverfahren werde nach den maßgeblichen Bestimmungen abgewickelt (vgl. nur Sen.Urt. v. 06.02.2002 - X ZR 185/99, NJW 2002, 1952 unter I 1; v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, unter I 1).

    Dies ergibt sich daraus, daß die Schadensersatzpflicht des Auftraggebers, die ihren Grund in der Verletzung des Vertrauens des Bieters darauf findet, daß das Vergabeverfahren nach den einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts abgewickelt wird (Sen.Urt. v. 16.12.2003, aaO unter I 1), ein berechtigtes und schutzwürdiges Vertrauen voraussetzt (BGHZ 124, 64, 70; Sen.Urt. v. 12.06.2001 - X ZR 150/99, NJW 2001, 3698 unter 3; v. 16.04.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558 unter 2 e; v. 28.10.2003 - X ZR 248/02, NZBau 2004, 166 unter 1 d).

  • BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08

    Abfallentsorgung

    Ersatz von negativem Interesse kommt nach der Rechtsprechung des Senats (Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283 m.w.N.) zwar nicht nur unter den soeben erörterten Voraussetzungen in Betracht (vgl. Sen.Urt. v. 27.11.2007 - X ZR 18/07, Tz. 36 ff. VergabeR 2008, 219; BGHZ 173, 33, 39 f., Tz. 13, 14).
  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr.

    Mögliche Ansprüche auf Ersatz des positiven Schadens aus den §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB können vorliegend schon deswegen nicht bestehen, weil die Antragstellerin in diesem Vergabeverfahren aufgrund der inzwischen erfolgten Aufhebung ohnehin keinen Zuschlag mehr hätte erhalten können (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den

    Dem stehen die Grundsätze der Privatautonomie und der Vertragsabschlussfreiheit entgegen (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283, 284).
  • OLG München, 17.01.2007 - 7 U 2759/06

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung in privatrechtlichem Bieterverfahren durch

  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14

    Baggergut - Klage des übergangenen Bieters auf Schadensersatz wegen vermeintlich

  • OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 1/06

    Eine interkommunale Zusammenarbeit in Form der delegierenden Aufgabenübertragung

  • OLG Celle, 23.05.2019 - 13 U 72/17

    Referenz zu "vergleichbarer Leistung" bedeutet nicht "gleich" oder "identisch"!

  • OLG Frankfurt, 03.07.2007 - 11 U 54/06

    Öffentliche Ausschreibung: Weiterführung des Vergabeverfahrens bei einem Verstoß

  • OLG Celle, 25.06.2008 - 14 U 14/08

    Die allgemeinen Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als für die

  • OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 11 U 18/16

    Schadenersatz wegen Ausschluss vom Vergabeverfahren

  • OLG Frankfurt, 05.06.2007 - 11 U 74/06

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren:

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Verg 73/08

    Zulässigkeit der Forderung von Eignungsnachweisen in den Verdingungsunterlagen

  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 72/07

    Vertragsabschluss bei öffentlicher Ausschreibung, Ersatz des entgangenen Gewinns

  • OLG Brandenburg, 29.09.2005 - Verg W 11/05

    Hinzuziehung eines eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes durch den Auftraggeber

  • VK Rheinland-Pfalz, 05.12.2005 - VK 40/05

    Nachprüfungsantrag wegen Angebotsausschluss des Antragstellers von einem

  • OLG Brandenburg, 29.09.2005 - Verg W 15/04

    Hinzuziehung von Rechtsanwalt für öffentlichen AG notwendig?

  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

  • LG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 O 717/10

    Untersagung der Zuschlagserteilung durch primären Rechtsschutz

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 1 VK 1/11

    Ersatz des Vertrauensschadens erfordert "echte Zuschlagschance"!

  • VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08

    Ordnungsgemäße Kostenprognose?

  • VK Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - VK 16/04

    Unzulässigkeit von Preisangaben von 0,00 EUR

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